Vorgehen
Wie bei allen wichtigen geschäftlichen Dingen sollte ein strukturiertes Vorgehen gewählt werden: Von der Ist-Analyse über die Schwachstellenanalyse hin zum Soll-Konzept.
- Erstberatung bei Ihnen vor Ort
Bei diesem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Gespräch besprechen wir gemeinsam Ihre individuelle Firmensituation und ermitteln, ob es einen Handlungsbedarf – und wenn ja, welchen – es gibt. Dementsprechend stelle ich Ihnen gerne mein Leistungsportfolio vor und wir besprechen, in welchen Bereichen Sie auf meine Unterstützung zurückgreifen können.
- Quickcheck
Im Rahmen meines Angebots "Quickcheck" kann ich mit Ihnen für einen Pauschalpreis anhand einer ausführlichen Checkliste die datenschutzrelevanten Details in Ihrem Unternehmen durchgehen, um festzustellen, ob und wo vielleicht Schwachstellen vorliegen.
- Datenschutzaufnahme
Im Falle einer Beauftragung werde ich in Ihrem Unternehmen alle datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge in einer Verfahrensübersicht zusammenfassen. Hierzu werde ich mit Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anhand umfangreicher Fragenkataloge Gespräche führen und eine Begehung Ihrer Büroräume durchführen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wird dann denjenigen Verfahren zugeordnet, in denen sie / er eingebunden ist.
- Datenschutzbericht
Aus den Antworten aus der Datenschutzaufnahme erstelle ich einen Datenschutzbericht, den ich Ihnen zur Verfügung stelle.
- Mitarbeiter-Schulung
Nach Datenschutzaufnahme und Erstellung des Datenschutzberichtes erfolgt bei Ihnen im Haus die Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, damit diese für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert werden. Die erfolgte Schulung wird dokumentiert, um der entsprechenden Vorschrift im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Genüge zu tun.
- Aktualisierung des Datenschutzberichtes
Der Datenschutzbericht sollte einmal im Jahr, spätestens alle zwei Jahre aktualisiert werden.
- Stellen eines externen Datenschutzbeauftragten
Mit der formellen Bestellung meiner Person als externer Datenschutzbeauftragter erfüllen Sie die entsprechende Anforderung des BDSG. Ich stehe dann für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft für alle Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Weiterhin informiere ich Sie über aktuelle Gesetzesänderungen in diesem Bereich, die für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind.
Handlungsbedarf bereits vorhanden oder zumindest an einer Prüfung interessiert? Dann rufen Sie mich an (Rufnummer siehe Fußzeile) oder nutzen Sie das Kontaktformular!
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