DAMIT SIE SICHER SEIN KÖNNEN, DASS SIE SICHER SIND!

Herzlich willkommen!

Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU)? Datenschutz ist bei Ihnen bereits ein Thema oder Sie möchten zumindest wissen, ob Sie dem Datenschutz Rechnung tragen müssen und unter die Regelungen des Datenschutzgesetzes fallen?

In diesem Zusammenhang: Wussten Sie zum Beispiel, dass Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind (hierzu gehören z.B. Kundendaten und insbesondere natürlich auch Personaldaten)?

Ja? Und das ist bei Ihnen nicht der Fall?

Wussten Sie aber auch, dass diese Grenze von mindestens 20 Personen nicht gilt, wenn Sie personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, bei denen besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bestehen? Dies gilt z.B. für ein System für Online-Bewerbungen, weil damit die Persönlichkeit der Bewerber bewertet werden soll. Auch der Einsatz von Videoüberwachung fällt in der Regel darunter.

Sie wollen (oder können) keinen eigenen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten benennen?

Als Dekra-zertifizierte Fachkraft für den Datenschutz kann ich für Sie als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig werden und die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben ausführen. 

Nutzen Sie meine Hilfe und informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch! Rufen Sie mich an oder nutzen Sie meine weiteren Kontaktdaten.